Gustl Mollath ist mit der Revision gegen seinen Freispruch in Karlsruhe gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf das Rechtsmittel des 59-Jährigen als unzulässig. Mollath erleide durch das Urteil des Landgerichts Regensburg keinen unmittelbaren Nachteil, teilte das Karlsruher Gericht am Mittwoch mit. Das Landgericht hatte Mollath im Sommer 2014 im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau freigesprochen.