Wer zahlt die Provision?
Das nun gesetzlich eingeführte Bestellerprinzip belastet die Immobilienmakler stark. Doch Makler sind erfinderisch. Sie finden Wege, die gesetzliche Regelung zu umgehen. Am Ende zahlt dann doch der Mieter. Also aufgepasst.
Wer zahlt die Provision?
Der Makler inseriert eine Wohnung in der Zeitung, die bereits bewohnt ist. Meldet sich dafür ein Interessent, teilt der Makler mit, die Wohnung sei bereits vergeben und bietet an, für den Interessenten eine ähnliche zu suchen. Der Wohnungssuchende wird dann Besteller.
Vermieter und Verkäufer präsentieren ihre Wohnungen im Internet auf Seiten, auf die nur Makler Zugriff haben. Interessenten müssen in dem Fall einen Makler beauftragen, um Zugang zu den versteckten Angeboten zu erhalten.
Küchen und andere Möbel werden bei der Wohnungsvermietung gern gegen Abschlagszahlungen übernommen. Makler und Vermieter können erhöhte Abschlagszahlungen vereinbaren und den Mehrerlös untereinander aufteilen.
Die Vermittlerkosten können auf den Mieter übertragen werden, wenn der nachträglich einen Suchauftrag unterschreibt. Der wird vorgelegt, wenn es mehrere Interessenten für eine Wohnung gibt. Derjenige, der das Dokument unterschreibt, bekommt die Wohnung – ist durch die Unterschrift aber zahlungspflichtiger Besteller geworden. ub