Von eben dieser Organisation kam auch der Hinweise im Fall H. Es ging um „verdächtige Bewegungen im Internet“. Die Nachricht aus Amerika landete am 11. Mai 2023 im BKA. Dabei waren mehr als 100 Fotos und 17 Videos, die Kim H. von 2020 bis 2023 hochgeladen hatte. Und das nicht besonders clever. Denn die Amerikaner hatten sogar das Google-Konto mit dem Benutzernamen – des Angeklagten H. mitgeliefert. Dazu gab es noch vier Mobilnummern und eine IP-Adresse, quasi die Adresse eines Computers, die auf Deutschland schließen ließ. Auf einem der Fotos war sein Personalausweis abgebildet. Auch drei der vier Handy-Nummern führten zu seinem Namen. Die nächste Besonderheit, dass eine Vielzahl von Dateien und Datenträgern sichergestellt und ausgewertet wurden.