Missbrauchsopfern bleibt Aussage erspart

Von Gerd Emich
 Foto: red

Gerade noch rechtzeitig die Kurve gekriegt hat am Mittwoch beim Jugendschöffengericht ein Angeklagter aus dem nördlichen Landkreis. Dem 67-Jährigen wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll über mehrere Jahre hinweg immer wieder drei sehr junge Mädchen begrapscht haben, um sich damit zu erregen.Das Gericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten.

 
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Bis zum Verhandlungsbeginn hatte sich der Rentner zu den Anschuldigungen ausgeschwiegen. Es bahnte sich daher ein aufwendiger Indizienprozess an. Die heute zwischen zehn und 19 Jahre alten mutmaßlichen Opfer hätten wahrscheinlich zu den Vorfällen aussagen müssen, dazu noch gut ein halbes Dutzend weiterer Zeugen, viele davon aus dem familiären Umfeld. Sollte das Gericht am Ende von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, hätte der 67-Jährige in diesem Fall trotz seines fortgeschrittenen Alters wohl hinter Gitter gemusst.

Angeklagter gesteht Taten ein

Die Wende brachten allerdings mehrere Gespräche zwischen dem Gericht, Staatsanwalt Julius Klug, Strafverteidiger Ralph Pittroff und dem Rentner. Aus diesem Grund begann der Prozess auch erst mit rund einstündiger Verspätung. Zu den Vorfällen wollte der Angeklagte dann zwar selbst noch immer nichts sagen, er gestand über seinen Rechtsanwalt die Taten – mit einer Ausnahme – allerdings voll ein.

Konkret ging es in der Verhandlung um sieben Vorfälle im Zeitraum von Herbst 2010 bis Sommer 2015. In seiner Wohnung und auf der Terrasse hat der 67-Jährige mehrfach seine Stiefenkel unsittlich angefasst, wenn diese zu Besuch waren. Zum Teil griff er ihnen dabei auch unter die Kleidung. Das Jüngste der Mädchen war damals gerade erst sechs Jahre alt, das Älteste zum Tatzeitpunkt gerade 13 geworden.

Quälende Aussage

In der Anklage aufgelistet war auch ein angeblicher Versuch des 67-Jährigen, eines der Opfer zu sexuellen Handlungen zu überreden. Dies bestritt der Rentner allerdings. Um dem Mädchen eine sicher quälende Aussage zu den Details zu ersparen, verzichtete das Gericht darauf, den Vorfall aufzuklären. Angesichts der eingestandenen Taten wäre dieser Punkt auch beim Urteil nicht groß ins Gewicht gefallen.

Im Gesetz sind für den sexuellen Missbrauch von Kindern bis zu zehn Jahre Haft vorgesehen. Staatsanwalt Julius Klug sah die Taten des Rentners allerdings eher am unteren Rand des Spektrums und forderte eine Haftstrafe von 22 Monaten. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Angeklagte nicht vorbestraft  und nicht mit einer Wiederholung solcher Vergehen zu rechnen sei. Rechtsanwalt Ralph Pittroff siedelte das Strafmaß in seinem Plädoyer acht Monate tiefer an.

Kontakt zur Familie verloren

Das Schöffengericht blieb exakt in der Mitte der beiden Anträge und verurteilte den 67-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Vorsitzender Richter Christoph Berner machte deutlich, dass dabei eine andere „Strafe“ als mildernder Umstand berücksichtigt wurde. Der Rentner habe durch die schlimmen Vorfälle auch den Kontakt zu weiten Teilen seiner Familie verloren. Als Bewährungsauflage muss er noch 1000 Euro an den Bayreuther Verein „Avalon“ zahlen, der sich um Missbrauchs- und Gewaltopfer kümmert.

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