Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom Januar 2016 nach Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bayreuth verwiesen. Das ursprüngliche Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung lautete auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monate. Dem Bundesgerichtshof hatte die Urteilsbegründung des Landgerichtes nicht ausgereicht.