Messerstecher soll sechs Jahre in Haft

Von Peter Engelbrecht
Justizpalast, Justizgebäude, am 08.01.2013. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags hat Staatsanwalt Bernhard Böxler für den Messerstecher von Bad Berneck gefordert. Zudem solle der Haftbefehl gegen den 61-jährigen Angeklagten wieder in Vollzug gesetzt werden. Verteidiger Jürgen Koch hielt eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung für ausreichend.

 
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Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom Januar 2016 nach Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bayreuth verwiesen. Das ursprüngliche Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung lautete auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monate. Dem Bundesgerichtshof hatte die Urteilsbegründung des Landgerichtes nicht ausgereicht.

Streit nach Autofahrt

Der Messerstich spielte sich nach einer Autofahrt ab. Der Angeklagte fühlte sich in seinem Wagen von einem anderen Autofahrer aus Kulmbach bedrängt und beleidigt, stoppte diesen in Bad Berneck und stach ihm das Messer nach einer lautstarken Auseinandersetzung in den linken Oberkörper. Die Wunde sei drei Zentimeter lang, der Wundkanal zwölf Zentimeter tief gewesen, berichtete der medizinische Sachverständige Klaus-Peter Klante vor Gericht. Es sei „reiner Zufall“ gewesen, dass es zu keiner lebensbedrohlichen Verletzung gekommen sei, erläuterte der Sachverständige. Der Stich mit dem Taschenmesser mit seiner gut sechs Zentimeter langen Klinge hätte jederzeit auch das Herz des Opfers treffen können.

Bislang straffrei gelebt

Der Täter war bislang mit dem Gesetz nicht in Konflikt geraten, berichtete Vorsitzender Richter Werner Kahler. Während der Fahrt sei es zu diversen Unstimmigkeiten zwischen den beiden Autolenkern gekommen, erläuterte Staatsanwalt Böxler. Dies habe zum gegenseitigen Gestikulieren geführt, das spätere Opfer habe seinem Kontrahenten den „Stinkefinger“ gezeigt. Nach der Aufforderung zum Anhalten durch den Angeklagten habe dieser sein Brotzeitmesser im Seitenfach seines Autos genommen und sei ausgestiegen. Er habe nach einer lautstarken Auseinandersetzung das Messer hinter seinem Rücken aufgeklappt, es verdeckt in der Hand gehalten und dem Gegenüber in einer sichelförmigen Bewegung schräg von unten in den linken Brustkorb gerammt. „Es war allein dem Zufall geschuldet,, dass der Tod ausgeblieben ist“, betonte Böxler.

Verteidiger Koch sah einen Totschlag in einem minderschweren Fall. Es habe sich um einen „einmaligen Aussetzer“ gehandelt. Der Angeklagte habe sich bei seinem Opfer entschuldigt und habe 7500 Euro Entschädigung gezahlt. „Ich bereue immer noch. Warum ich das getan habe, frage ich mich immer noch“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort. Das Urteil soll am Freitag um 11 Uhr fallen.

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