Wahlrecht ab 16 Jahren, erscheint zunächst plausibel, aber nur auf den ersten Blick. Es lohnt ein zweiter. "Ich bin überzeugt davon, dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen", sagt Bundesfamilien- und Jugendministerin Franziska Giffey. Doch weshalb kann das ein 14- oder ein 15-Jähriger dann nicht?