Die Landesenergieagentur ThEGA sieht in dem Gesetzesentwurf zwar einen Schritt in die richtige Richtung, aber keinen Durchbruch für eine bessere Akzeptanz und einen schnelleren Ausbau der Windenenergie in Thüringen. "Für die Bürgerinnen und Bürger, die die Windräder vor der Haustür haben, hätten wir uns mehr Beteiligung durch das Gesetz erhofft", erklärt die Leiterin der Servicestelle Windenergie bei der Thüringer Landesenergieagentur, Ramona Rothe. Anstatt sie direkt an den Einnahmen der Windräder zu beteiligen, blieben sie in der Zuschauerrolle. Es wäre besser gewesen, die Bürger mit vergünstigten Grünstromtarifen oder Stromgutschriften am Erfolg der Windenergie teilhaben zu lassen.
Stengele hofft auf mehr Akzeptanz von Windrädern
Thüringens Energieminister Bernhard Stengele (Grüne) sagte, er freue sich, dass der Gesetzentwurf endlich zur Abstimmung kommen könne. Der zentrale Punkt, mehr finanzielle Beteiligung der Kommunen bei neuen Windenergieanlagen im Umkreis von 2,5 Kilometern sei enthalten. "Die Menschen vor Ort interessiert sehr, welche Vorteile sie haben, wenn ihre regionalen Planungsgemeinschaften Windvorranggebiete ausweisen und Projektierer Anlagen planen." Mit dem Windenergiebeteiligungsgesetz könnte jetzt ein Mindeststandard an finanzieller Beteiligung verpflichtend werden, so der Minister. Für die Kommunen wären das nachvollziehbare und planbare Einnahmen. Stengele: "Das wäre ein wichtiger Beitrag für mehr Akzeptanz der Windenergie in Thüringen."
Beim Ausbau der Windenergie als Stromquelle kommt Thüringen im bundesweiten Vergleich bisher nur recht langsam voran. 2023 waren im Freistaat effektiv nur sechs neue Windkraftanlagen dazu gekommen - nach Daten des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Damit sei die installierte Leistung um 32 Megawatt gestiegen. Thüringen gehöre zusammen mit Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen zu den Flächenländern "mit besonders geringem Zubau".