Landratsamt Wunsiedel Wann gibt’s Schulweg-Kostenfreiheit

red
Wer weiter als drei Kilometer von seiner nächstgelegenen Schule entfernt wohnt, dem wird Kostenfreiheit gewährt. Foto: Florian Miedl

Das Team der Schulverwaltung in der Behörde informiert über die Vorgaben für die kostenlose Beförderung. Weitere Auskünfte gibt es im Internet.

 
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Für viele Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte steht derzeit die Frage nach einem Schulwechsel an. Damit der Wechsel auf die gewünschte Realschule oder das gewünschte Gymnasium nicht zu Problemen mit der Schulweg-Kostenfreiheit führt, empfiehlt das Team der Schulverwaltung am Landratsamt folgende Punkte zu beachten:

Kostenfreiheit des Schulweges kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn der Weg von der Wohnung der Schülerin oder des Schülers bis zur Schule in eine Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wird. Dies ist die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (Fahrtkosten) erreichbar ist.

Es gibt Ausnahmen

Ausnahmen: Wenn der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge den Schulweg aufgrund eines polizeilichen Gutachtens als besonders gefährlich oder beschwerlich anerkannt hat oder eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers die Beförderung erfordert, kann auch bei kürzeren Wegstrecken Kostenfreiheit zur nächstgelegenen Schule gewährt werden. Die Beförderungskosten zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule können nur übernommen werden, wenn ein Schulwechsel nicht zumutbar ist oder der Beförderungsaufwand die ersparten Kosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt.

Kann eine Schülerin oder ein Schüler bei der nächstgelegenen Schule nicht aufgenommen werden, werden die Fahrtkosten zu einer anderen, dann nächstgelegenen Schule, übernommen, wenn eine schriftliche Ablehnung vorliegt. Dies gilt nicht, wenn diese Ablehnung, zum Beispiel durch eine verspätete Anmeldung, selbst verschuldet ist.

Rechtzeitig nachfragen

Damit die Voraussetzungen geprüft werden können, sollten sich interessierte Eltern rechtzeitig vor der Wahl einer Schule mit dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Schulverwaltung – Telefonnummer 09232/80393 in Verbindung setzen. Dort hilft man gerne weiter.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Homepage: www.Landkreis-Wunsiedel.de/Schulwegkosten.

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