Im Landratsamt und in den Rathäusern des Kreises muss weiter verbindlich mindestens eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Das gibt das Landratsamt am Sonntag bekannt und verweist auf die weiterhin hohen Infektionszahlen im Landkreis. Demnach haben Landrat Klaus Peter Söllner und Bürgermeister Gerhard Schneider, als Vorsitzender des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages, gemeinsam diese Entscheidung getroffen. Die Anordnung diene sowohl dem eigenen Schutz als auch dem der Mitarbeiter in den Verwaltungen des Landkreises und der Kommunen. Die Vorschrift gilt zunächst bis zum 30. April.