In dem Wiederaufnahmeverfahren ging es aber ausschließlich um die Frage, ob Ulvi K. Peggy tötete. „Von diesem Vorwurf ist er vollständig rehabilitiert“, erläutert sein Verteidiger Thomas Saschenbrecker. „Aber Ulvi K. wurde 2004 eben auch als Vergewaltiger der kleinen Peggy verurteilt, und weil er sich vor Kindern entblößt haben soll – die damit verbundene Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gilt weiterhin.“
Deswegen sitzt der Sohn einer Gastwirtsfamilie noch immer im Bayreuther Bezirkskrankenhaus und erhält auch keine Entschädigung wegen des Fehlurteils im Mordprozess. „Dieser Freispruch bewahrte ihn nur vor einer Gefängnisstrafe, die er nach einer Therapie zumindest theoretisch hätte antreten müssen“, sagt Saschenbrecker.
Damit Ulvi K. freikommt, müsste ein Gutachter feststellen, dass von dem geistig Behinderten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Jährlich wird das überprüft.