Landgericht ordnet Fortdauer der Unterbringung an Bayreuth: Ulvi K. muss im Bezirkskrankenhaus bleiben

Von Elmar Schatz
Der 37-jährige Ulvi K. muss weiter im psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Foto: dpa Foto: red

Ulvi K. ist zwar im Mai vom Vorwurf des Mordes an der kleinen Peggy freigesprochen worden. Doch Freiheit bedeutet das für den 37-Jährigen weiterhin nicht: Das Landgericht Bayreuth hat am Mittwoch die Fortdauer seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Mit welcher Begründung?

 
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Das Gericht gehe - sachverständig beraten - davon aus, dass von dem Untergebrachten nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, teilt Pressesprecher Jochen Götz mit. Es sei derzeit noch nicht zu erwarten, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen werde. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts habe als neuen Prüftermin den 8. Januar 2016 festgelegt.

Ulvi Ks. Betreuerin Gudrun Rödel erklärte gegenüber dem Kurier, es sei ein Skandal und einmalig in Deutschland, wie hier mit einem behinderten Menschen verfahren werde; das habe mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Gegen die jüngste Entscheidung des Gerichts werde auf jeden Fall Beschwerde eingelegt, zudem eine Verfassungsbeschwerde erwogen. Sie habe im Bezirksklinikum geraten, Ulvi K. solle keine Aussage mehr machen. "Er weiß doch nicht mehr, was er sagen soll." Er sei seit fast 14 Jahren für etwas weggesperrt, "das er nicht getan hat". Er solle sagen, was er mit Peggy gemacht hat. Das könne er nicht; denn er habe das Mädchen damals nicht missbraucht.

Peggy seit 2001 verschwunden

Peggy war am 7. Mai 2001 im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. Ihre Leiche wurde nie gefunden. Im Herbst 2002 legte Ulvi K. überraschend ein Geständnis ab. Weshalb er das tat, schrieb der Mann, dem Gutachter den Verstand eines kleinen Kindes bescheinigten, erst viel später auf einem Blatt Papier nieder: „Weil ich ankst hte, vor der Krido. Ich wuste nicht nicht, was ich machen sollte, da habe ich mir einfach was aus Gedachd.“

Als Peggys Mörder wurde Ulvi K. im April 2004 in einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Hof sah es damals als erwiesen an, dass er Peggy tötete, um einen einige Tage vorher an ihr begangenen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Weil sein Geständnis der Tathergangshypothese der Ermittler verblüffend ähnlich war, wurde das Verfahren noch einmal neu aufgerollt.

Das Urteil vom 14. Mai 2014 glich einer Ohrfeige für die Ermittler aus Hof: Das Geständnis von Ulvi K. sei mit keinem einzigen Sachbeweis zu belegen, sagte der Vorsitzende Richter. „Der Angeklagte ist freizusprechen.“ Im Gerichtssaal brandete Jubel auf.

In dem Wiederaufnahmeverfahren ging es aber ausschließlich um die Frage, ob Ulvi K. Peggy tötete. „Von diesem Vorwurf ist er vollständig rehabilitiert“, erläutert sein Verteidiger Thomas Saschenbrecker. „Aber Ulvi K. wurde 2004 eben auch als Vergewaltiger der kleinen Peggy verurteilt, und weil er sich vor Kindern entblößt haben soll – die damit verbundene Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gilt weiterhin.“

Deswegen sitzt der Sohn einer Gastwirtsfamilie noch immer im Bayreuther Bezirkskrankenhaus und erhält auch keine Entschädigung wegen des Fehlurteils im Mordprozess. „Dieser Freispruch bewahrte ihn nur vor einer Gefängnisstrafe, die er nach einer Therapie zumindest theoretisch hätte antreten müssen“, sagt Saschenbrecker.

Damit Ulvi K. freikommt, müsste ein Gutachter feststellen, dass von dem geistig Behinderten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Jährlich wird das überprüft.

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