Hof/Selb/Kulmbach - Vorentscheidung im Hofer Raserprozess: Die Jugendkammer hat "nach vorläufiger Bewertung" für den angeklagten Mord keine objektiven Anhaltspunkte. Stattdessen, sagte der Gerichtsvorsitzende Jochen Götz, komme fahrlässige Tötung in Betracht. In der Begründung des rechtlichen Hinweises rügt der Vorsitzende indirekt die Polizei.