Das Urteil war keine Überraschung mehr. Nicht nur der Verteidiger, sondern auch der Ankläger hatten einen Freispruch verlangt. Denn es gibt keinen Beweis, dass Ulvi K. die neunjährige Peggy ermordet hat.

"Ein Tatnachweis ist nicht führbar", sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein. Das widerrufene Geständnis könne wegen vieler Ungereimzheiten und Widersprüchlichkeiten nicht als Basis eines Urteils dienen. Es werde durch keinerlei Sachbeweise gestützt. Zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal reagierten mit Applaus.

Ulvi Kulac wurde nach dem Urteil zurück in die geschlossen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth gebracht, wo er seit zwölf Jahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern untergebracht ist. Sein Verteidiger Michael Euler kündigte an, "zeitnah" einen Antrag auf Entlassung zu stellen. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat unmittelbar nach dem Urteil ein Prognosegutachten in Auftrag gegeben. Es soll vor dem Hintergrund des Freispruchs klären, welche Gefahr von Ulvi Kulac noch ausgeht.

Peggy wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst. Zwei Jahre später wurde Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Hof sah es damals als erwiesen an, dass der Gastwirtssohn die neun Jahre alte Schülerin im oberfränkischen Lichtenberg tötete, um einen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Eine Leiche wurde allerdings nie gefunden.

Im Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Denn ein Belastungszeuge hatte eingeräumt, falsch ausgesagt zu haben. Beim damaligen Prozess war außerdem nicht bekannt, dass die vermutete Tatversion der Ermittler dem Geständnis von Ulvi K. ähnlich war. Der Verdacht lag nahe, dass der Angeklagte nur eine ihm vorgegebene Version wiedergegeben hat. Er widerrief später seine Angaben.