Kulmbach - Bereits seit dem Jahr 2005 gelten eine Reihe gesetzlicher Umweltauflagen für die Hersteller, den Handel und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das "Elektrogesetz" wurde seither ständig weiterentwickelt, die Auflagen verschärft mit dem Ziel, möglichst viele Bestandteile der Geräte der Wiederwertung zuzuführen. Am Mittwoch trat eine weitere Anpassung in Kraft. Sie betrifft vor allem Produzenten und Händler, die die elektrischen Geräte vor dem Verkauf in Deutschland bei der "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" registrieren lassen müssen und für eine umweltgerechte Entsorgung verantwortlich sind.