Für einen Mann aus Tunesien geht es um alles. Seine beiden Kinder sind für ihn der letzte Strohhalm. Vor dem Verwaltungsgericht wehrt sich der geschiedene Familienvater gegen die ihm drohende Abschiebung. Weil er die nach der Ehescheidung getroffene Regelung für den Umgang mit den Kindern vernachlässigte, versagt ihm die Stadt Bayreuth das Aufenthaltsrecht.