Die Attacke einer entwischten Kuh auf eine Joggerin ist für einen Viehhändler mit einem Freispruch vor dem Amtsgericht München zu Ende gegangen. Das Urteil entsprach dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 3500 Euro gefordert, da ihrer Ansicht nach schlampiges Abstellen des Transportfahrzeugs dem Rindvieh eine Lücke zwischen Anhänger und Schutzgatter gelassen und ihm so das Entkommen ermöglicht habe. Dazu habe die Polizei aber keine ausreichenden Feststellungen getroffen, befand der Richter.