Vor der Beschädigung hatte es keinen Grabstein gegeben, wie ein Polizeisprecher berichtete. Nicht näher bezeichnete "Utensilien" auf dem Grab seien als Beweismittel beschlagnahmt worden. Dazu dürfte auch das Kreuz gehört haben.
Städtische Mitarbeiter bemerkten nach Ermittlerangaben am Morgen den Erdaushub. Eine Polizeistreife und die Kriminalpolizei fuhren daraufhin zum Friedhof. Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Zu den Hintergründen des Vorfalls gebe es zunächst keine Erkenntnisse, hieß es in der Mitteilung.
Zeugen des Vorfalls wurden gebeten, sich zu melden. Das Stören der Totenruhe kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Spitzenpolitiker und Angehörige hatten am 5. Januar bei einer bewegenden Trauerfeier in Offenburg von dem CDU-Politiker Abschied genommen. Er war nach langer schwerer Krankheit gestorben.
Der Badener und Offenburger Ehrenbürger hatte in seiner Karriere wichtige politische Ämter inne: Er war Minister, CDU-Chef, Fraktionsvorsitzender und Präsident des Deutschen Bundestages. Schäuble galt zudem als Ausnahme-Abgeordneter. 1972 errang er erstmals ein Mandat für den Bundestag, dem er über ein halbes Jahrhundert bis zu seinem Tod angehörte. Auch die Öffentlichkeit durfte Anfang Januar auf ausdrücklichen Wunsch Schäubles an der Beerdigung teilnehmen.