Variante 2: stationäre Entwässerung
Die Gemeinde errichtet eine eigene Anlage zur Entwässerung des Klärschlammes. Der Vorteil gegenüber der mobilen Lösung ist laut Ingenieurbüro, dass der Schlamm ständig entwässert werden kann. Dann fällt nicht so viel geklärtes Wasser auf einmal an. Die Belastung für die Kläranlage ist niedriger.
Für eine stationäre Entwässerung müsste eine neue Halle gebaut werden. Das ist etwas günstiger als die mobile Entwässerung und die Betriebskosten sind niedriger. Weiterer Vorteil: Auf der Halle könnte die Gemeinde eine Photovoltaikanlage errichten und damit den Strombedarf der Anlage decken. Brunner: "Das würde sich auf jeden Fall rechnen."
Kosten für den Umbau: 834.000 Euro. Betriebskosten pro Jahr: 72.500 Euro.
Variante 3: stationäre Entwässerung mit solarer Trocknung
Zusätzlich zu einer stationären Entwässerung kann Klärschlamm mittels Sonnenenergie weiter getrocknet werden. Dazu wird er in einer gläsernen Halle auf dem Boden verteilt. "Das sieht dann aus wie ein Gewächshaus", sagte Ingenieur Brunner. Vorteil ist, dass der Klärschlamm damit noch weiter trocknet. Das bedeutet weniger Material, das abtransportiert werden muss. Der getrocknete Schlamm hat eine erdige Konsistenz und "ungefähr den Brennwert von Braunkohle", sagte der Ingenieur. Er kann direkt in eine Verbrennungsanlage gefahren werden.
Kosten für den Umbau: 1,24 Millionen Euro. Betriebskosten pro Jahr: 34.600 Euro.
Der Bindlacher Gemeinderat will in nächster Zeit Anlagen aller drei Typen in der Praxis besichtigen und dann eine Entscheidung fällen. Er muss nun entscheiden, ob er eine günstige Lösung möchte oder eine teure, die über die Jahre Geld spart. Zuschüsse vom Freistaat oder vom Bund gibt es derzeit für solche Modernisierungen von Kläranlagen nicht.
"Wir haben uns entschieden, den Klärschlamm so lange wie möglich an die Landwirtschaft abzugeben", sagt der Gefreeser Bürgermeister Harald Schlegel. Bis nächstes Jahr hat die Stadt ohnehin noch einen Vertrag mit einem Dienstleister, der den Klärschlamm abnimmt. Das Verbot von Klärschlamm auf Feldern habe man aber auf dem Schirm, sagt der Bürgermeister. "Wir warten aber noch ab, ob das wirklich kommt." Dann will die Gemeinde reagieren. Neben den unterschiedlichen technischen Lösungsmöglichkeiten denkt Schlegel auch über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden nach. Und er sagt: "Wenn das tatsächlich auf uns zukommt, würde ich schon erwarten, dass der Freistaat das bezuschusst."
In Hollfeld denke man schon seit vier Jahren über eine Alternative zum Klärschlamm auf dem Acker nach, sagt Bürgermeisterin Karin Barwisch. Der Stadtrat hat sich auch schon Praxisbeispiele angeschaut. Barwisch: "Wir sind an dem Thema dran." Dass nun ein Verbot von Klärschlamm in der Landwirtschaft kommen soll, kann sie nur bedingt nachvollziehen. "Die Landwirte nehmen denn Schlamm gerne als Dünger", sagt sie. Es gebe nie irgendwelche Grenzwertüberschreitungen. Aber es gebe eben auch gewisse Dinge, die gar nicht gemessen werden müssen. So etwa die Rückstände von Medikamenten im Klärschlamm. Barwisch: "Es ist nachvollziehbar, dass man eine Lösung sucht, das vom Grundwasser fernzuhalten." Aber sie sagt auch: "Das ist eine Investition, die nur über Förderungen gehen kann."
"Das Thema ist uns bekannt", sagt der Waischenfelder Bürgermeister Edmund Pirkelmann. Wenn jetzt ein Verbot vom Klärschlamm in der Landwirtschaft kommt, "müssen wir uns was einfallen lassen". Waischenfeld ist Mitglied in der Integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) Fränkische Schweiz. Für ihn wäre es eine Idee, dass die ILE-Mitglieder gemeinsam eine mobile Anlage anschaffen, um Klärschlamm zu entwässern. Die Notwendigkeit für ein Verbot sieht Pirkelmann allerdings nicht. "Unser Klärschlamm ist nicht belastet", sagt er. "Wir können ihn problemlos über die Landwirtschaft entsorgen." Sollte Waischenfeld allerdings seine Kläranlage umbauen müssen, würde sich das auf die Abwassergebühren auswirken. Denn wie überall anders auch ist die Entsorgung von Abwasser eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung. Das bedeutet: Investitions- und Betriebskosten müssen per Gesetz auf die Gebühren der Nutzer umgelegt werden.
Auch in Pottenstein wird der Klärschlamm noch über die Landwirtschaft entsorgt. Bürgermeister Stefan Frühbeißer war gestern nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Das sagt das Bundesumweltministerium
Das Bundesumweltministerium plant ein Verbot, Klärschlamm auf Äckern auszubringen. Das bestätigt ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage des Kuriers. Das Bundeskabinett will sich im Herbst mit einem Gesetzentwurf befassen. Das Verbot von Klärschlamm auf dem Acker „soll zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden“, so der Ministeriumssprecher. Kleine Kläranlagen sollen von dem Verbot ausgenommen bleiben. Ziel des Gesetzes ist es, den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor zurückzugewinnen.
Thilo Brunner vom Ingenieurbüro Miller in Nürnberg sagt, dass Phosphor ein wertvoller und endlicher Rohstoff sei, der in speziellen Verbrennungsanlagen für Klärschlamm zurückgewonnen werden könne. In Deutschland fallen laut Angaben des Umweltbundesamtes jährlich rund zwei Millionen Tonnen Trockenmaterial aus Kläranlagen an. Mehr als die Hälfte davon landet in Verbrennungsanlagen.
Weitere Infos zum Thema Klärschlammentsorgung gibt es auf der Homepage des Umweltbundesamtes.