Für die im Nordosten des Marktes Kirchenthumbach geplante Umgehungsstraße waren bereits in den 1960er Jahren eine grobe Linienführung festgelegt und Grundstücke im Rahmen der Flurbereinigung erworben worden. Hoffnungen auf eine nun zügige Realisierung des Projekts weckte der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2015. Ein Trugschluss. Nach Klagen kassierte das Verwaltungsgericht Regensburg die Planung mit Urteil vom 7. Juni 2018. Die Richter forderten weitere Untersuchungen zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte und eine Prüfung weiterer Abrück-Varianten vom Siedlungsbereich.