Keine Party am Festplatz 1. Mai: Polizei überwacht Feier-Verbot

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Auch regnerisches Wetter konnte im Jahr 2015 Hunderte Jugendliche nicht vom 1.Mai-Ausflug nach Mistelbach abhalten. Zurück blieben, wie auch in den Jahren zuvor und danach, Müllberge, Scherben und zahlreiche Sachbeschädigungen. Foto: Archiv/Andreas Harbach Foto: Andreas Harbach - Hagenstrasse 15 - 95448 Bayreuth - mobil 0151 1836 8494 - kontakt@andreasharbach.de - www.andreasharbach.de

MISTELBACH. Mit dem Bollerwagen am Morgen des 1. Mai nach Mistelbach ziehen und auf dem dortigen Festplatz einen vergnüglichen Tag verbringen? Diesen Plan sollte man in diesem Jahr besser nicht verfolgen. Und wenn doch, sollte man Alkohol und Musikanlage zu Hause lassen. Sonst könnte es teuer werden. In Mistelbach gilt nämlich für dieses Jahr eine Allgemeinverfügung. Und wer gegen diese verstößt, muss mit einem Zwangsgeld von 200 Euro rechnen.

 
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