MISTELBACH. Mit dem Bollerwagen am Morgen des 1. Mai nach Mistelbach ziehen und auf dem dortigen Festplatz einen vergnüglichen Tag verbringen? Diesen Plan sollte man in diesem Jahr besser nicht verfolgen. Und wenn doch, sollte man Alkohol und Musikanlage zu Hause lassen. Sonst könnte es teuer werden. In Mistelbach gilt nämlich für dieses Jahr eine Allgemeinverfügung. Und wer gegen diese verstößt, muss mit einem Zwangsgeld von 200 Euro rechnen.
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