Kein Internet, kein Schadenersatz

Von Andreas Gewinner
Telefon und Internet tot: Tagelang Realität für Reifenhändler Manfred Prechtl im vergangenen Monat. Kein Telefon, kein Internet, kein Geschäft – doch mit der Aussicht auf Schadenersatz sieht es schlecht aus, sagen Fachleute. Foto: Archiv/Andreas Harbach Foto: red

Eine Woche war Manfred Prechtl von der Außenwelt abgehängt. Kein Internet, kein Telefon für den Mehlmeisler Reifenhändler (wir berichteten). Ein hilfreicher Nachbar sorgte dafür, dass es nicht zwei Wochen wurden. Und Prechtl war nicht der einzige, der in Mehlmeisel abgehängt war. Und wie sieht es eigentlich mit Schadensersatz aus, wenn ein Geschäftsmann vorübergehend zusperren muss, weil er auf Telefon und Internet angewiesen ist?

 
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Wie in vielen anderen Orten in der Region auch fanden in Mehlmeisel in den vergangenen Monaten Bauarbeiten für die Einrichtung von schnellerem Internet statt, nun wurde umgestellt. Und dabei kam es offenbar zu Problemen. Ab dem 29. September ging bei Manfred Prechtl weder Telefon noch Internet. Seine Telefonnummer leitete die Telekom auf sein Handy um. Aber ohne Internet ging es trotzdem nicht. Reifen bestellen muss der Händler im Internet, mögliche Kombinationen von Automodell, Felgen und Reifen – das läuft heute über Onlinedatenbanken. Konsequenz: Das Geschäft ruhte an der Waldhausstraße. Mehrere Versuche der Telekom, den Fehler zu beheben, blieben zunächst erfolglos, in einem Fall dauerte es mehrere Tage, bis ein Techniker vorbeikam, schildert Prechtl.

Alte Lösung reaktiviert

Einem glücklichen Umstand und guter Nachbarschaft hatte es Prechtl zu verdanken, dass er nach einer Woche wieder Internet hatte. Nachbar Johannes Schinner hatte im Kurier von Prechtls Problemen gelesen. Schinner hat beruflich mit IT zu tun, schon vor mehreren Jahren hatte er mit eigenen kabellosen Lösungen für Nachbarn in Mehlmeisel dem damals noch viel langsameren Internet in Mehlmeisel auf die Sprünge geholfen („Internet aus der Wurstdose“), auch Manfred Prechtl. „Ich habe einfach die alte Lösung wieder reaktiviert“, sagt Schinner, „baulich musste gar nichts gemacht werden, das war ein Sache von 15 Minuten.“ Nach insgesamt zwölf Tagen hatte Prechtl dann wieder seine reguläre Verbindung.

Doch Prechtl war bei weitem nicht der einzige, der vorübergehend abgehängt war in Mehlmeisel. Reinhard und Paula König aus der Webergasse haben zwei Ferienwohnungen. Neun Tage mussten sie ohne Telefon auskommen. Immerhin, das Internet ging, und die allermeisten Buchungen kommen online, so König: „Aber die Leute haben ja auch mal eine Frage und wollen anrufen.“ Stammgäste der Königs riefen dann beim Nachbarn an, der holte König rüber, damit der mit seinen Gästen reden konnte. Als Wiedergutmachung habe ihm die Telekom einen Gutschein über 40 Euro geschickt.

Das wird schwierig

Wie sieht es in solchen Fällen eigentlich mit Schadenersatz aus?

„Einen Schadenersatz können Sie wunderbar theoretisch begründen, bei der praktischen Umsetzung wird es schwierig“, sagt Kerstin Gießübel, Rechtsanwältin in der Bayreuther Kanzlei Rosenschon, Sperber, Grimme, Henker, unter anderen mit dem Schwerpunkt Vertragsrecht. Insbesondere  der Nachweis eines Schadens gestalte sich schwierig. Und so bald es mehr als einen Beteiligten gebe, stelle sich die Frage: Gegen wen richte ich den Anspruch? Große Telekommunikationsunternehmen zeigten keinerlei Entgegenkommen, so dass nur der Rechtsweg bleibe. Und gerade kleine Gewerbetreibende hätten oft keine Rechtsschutzversicherung; da klaffe in der Praxis eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit, so Gießübel.

Oft bleibt nur ein Vergleich

Prof. Martin Schmidt-Kessel ist Inhaber des Lehrstuhls für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth. Er sagt, im Prinzip gebe es in Fällen wie dem des Mehlmeisler Reifenhändlers einen Anspruch auf Schadensersatz. „Aber faktisch geht es oft nur auf dem Vergleichsweg.“ Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes hänge von mehreren Faktoren ab. Der Umstand, dass das Problem während einer angekündigten Umstellung im System auftrat, trage zur „Entlastung“ der Telekom bei. Auch mit der Umleitung der gestörten Festnetznummer auf das Handy des Geschäftsmannes habe die Telekom „einiges getan“, den Schaden zu mindern. Andererseits werde von einem Unternehmer, für den das Internet essenziell fürs Geschäft sei, erwartet, dass er selbst Vorsorge treffe für den Fall eines Ausfalls: Gibt es zum Beispiel einen Surfstick mit Laptop? Setzt der Betroffene sein privates Smartphone ein, um die Situation zu überbrücken? Weitgehend ungeklärt sind die Haftungsausschlüsse der Telekom in ihren Verträgen mit Geschäftskunden. Hierzu gebe es bisher noch keine vollständige Klärung durch die Gerichte, bedauert Schmidt-Kessel.

„Grundsätzlich ist in einem solchen Fall ein Schadensersatzanspruch denkbar“. teilt auch Ursula Krauß mit, die Leiterin des Referat Wettbewerbs- und Gewerberecht bei der IHK Bayreuth. Aber auch sie schränkt ein: „Der Anspruch ist allerdings nicht ganz einfach zu begründen und durchzusetzen, da er von einer Vielzahl kleiner Mosaiksteinchen abhängt. Zum Beispiel, ob die Störung an der Leitung selbst oder an Geräten liegt. Ist die Störung tatsächlich auf die Leitung zurückzuführen, hat der Anbieter die Störung nach dem Telekommunikationsgesetz unverzüglich zu beseitigen. Tagelanges Hinhalten durch eine Hotline erfüllt dies im gewerblichen Bereich wohl nicht.“

Tipps von der IHK

Ihre praktischen Tipps für den Fall der Fälle: „Grundvoraussetzung für einen eventuell möglichen Schadensersatz ist ein Schreiben an den Anbieter mit einer kurzen Fristsetzung zur Behebung der Störung, versehen mit der Androhung von Schadensersatzansprüchen. Ist dem Grunde nach ein Schadensersatz zu leisten, ist die nächste Schwierigkeit, dessen Höhe zu beziffern. Hier müssten konkrete Ausfälle benannt werden. Die Rechtslage in einem solchen Fall ist komplex. Ohne einen Rechtsanwalt, der sehr frühzeitig eingesetzt werden sollte, um keine Formalien zu verpassen, wird es für den einzelnen Gewerbetreibenden eher schwer, einen grundsätzlich möglichen Schadensersatz auch durchzusetzen“, so Krauß.

Manfred Prechtl und die Königs aus Mehlmeisel haben sich entschieden, nicht diesen ungewissen Weg einzuschlagen, für sie ist die Sache erledigt.

Ein allgemeine Anfrage an die Telekom zum Thema Schadenersatz blieb unbeantwortet.

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