Schnabelwaid - Bei der routinemäßig vorgenommenen Trinkwasseruntersuchung im Versorgungsgebiet des Marktes Schnabelwaid (Schnabelwaid und Craimoos) wurden im Trinkwasser coliforme Bakterien festgestellt.
Bei der routinemäßig vorgenommenen Trinkwasseruntersuchung im Versorgungsgebiet des Marktes Schnabelwaid (Schnabelwaid und Craimoos) wurden im Trinkwasser Coliforme Bakterien festgestellt. Das Leitungswasser soll ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Schnabelwaid - Bei der routinemäßig vorgenommenen Trinkwasseruntersuchung im Versorgungsgebiet des Marktes Schnabelwaid (Schnabelwaid und Craimoos) wurden im Trinkwasser coliforme Bakterien festgestellt.
Um Gefahren für die Gesundheit möglichst auszuschließen, darf in Schnabelwaid und Craimoos das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Außer beim Duschen und Wäschewaschen gilt es, auf nicht abgekochtes Wasser zu verzichten. Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Zusätzlich wird noch eine Chlorungsanlage installiert.
Die Bürger werden gebeten, das Wasser vorsorglich mindestens einmal sprudelnd aufzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder Getränken sowie zum Zähne putzen verwendet wird.
Nicht betroffen sind die Ortsteile Preunersfeld, Schönfeld, Arnoldsreuth, Gößmannsreuth, Schmellenhof und Dammühle.
Bereits im Februar hatte es eine Abkochanordnung wegen coliformer Bakterien gegeben. Damals war vermutet worden, dass die Keime wegen der Schneeschmelze ins Quellwasser eingetragen worden sind.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt in Anlage 1 (ergänzend zu Paragraf 5 Absatz 2 und 3) in den allgemeinen Anforderungen über Mikrobiologische Parameter vor, dass der Grenzwert von Escherichia coli (E. coli) bei 0 in 100 Milliliter Wasserprobe liegen muss.
Laut der TrinkwV dienen coliforme Bakterien als Verschmutzungsindikator für Trinkwasser. Sie stellen jedoch nicht grundsätzlich eine Gesundheitsgefahr dar. Werden erhöhte Werte festgestellt, müssen Maßnahmen getroffen werden, diese Bakterien im Trinkwasser abzutöten – durch Chlorierung oder Ozonierung – beziehungsweise diese auszuspülen.