Kliniken: Trotz des Beschlusses muss auch in Kliniken und Krankenhäusern kein Kreuz aufgehängt werden - sofern intern keine anderen Entscheidungen getroffen wurden. Frank Schmälzle, Pressesprecher des Klinikum Bayreuth erklärt: „Wir sind ein kommunales Krankenhaus und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), keine staatliche Institution.“ Insofern sei das Klinikum nicht von dem Beschluss nicht betroffen, der ab Freitag Inkrafttreten wird.
Uni Bayreuth: Die Kreuz-Verordnung gilt verbindlich für Landesbehörden. Für Körperschaften des Freistaates Bayern, zu denen auch die Universität Bayreuth gehört, hat sie empfehlenden Charakter. Genaue Ausführungsbestimmungen seien nicht erlassen worden, wie Anja-Maria Meister, Pressesprecherin der Universität Bayreuth, mitteilt. Die Universität Bayreuth sei wie alle anderen Landesuniversitäten sowohl Behörde als auch eine Körperschaft und hat die Empfehlung des Ministerpräsidenten zur Kenntnis genommen.
Bezirk Oberfranken: Der Bezirk Oberfranken ist als Kommune nicht direkt von dem Kreuz-Beschluss betroffen. Dieser bezieht sich auf staatliche Dienstgebäude.
„Beim Bezirk Oberfranken hängen in den öffentlichen Sitzungssälen und Besprechungsräumen schon seit vielen Jahren etliche Kreuze“, sagt Christian Porsch, Pressesprecher des Bezirks Obefranken. Daher sehe der Bezirk Oberfranken keine Veranlassung, weitere Kreuze anzuschaffen.
Schulen: Für Schulen besteht aufgrund des Kreuz-Beschlusses kein Handlungsbedarf. Die Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes regeln in Artikel 7 die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern an Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren, wie Julia Graf vom Kultusministerium des Freistaates Bayern mitteilt. Graf sagt: „Diese Bestimmungen bleiben von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern, wie sie am 22. Mai im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, unberührt.“ Auch andere Schulen wie etwa Realschulen und Gymnasien konnten sich bisher an dieser Regelung orientieren - „insofern herrscht hier kein neuer Regelungsbedarf.“
Regierung von Oberfranken: Als Behörde des Freistaates Bayern gilt für die Regierung von Oberfranken die „Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“. Deshalb müsse auch dort im Eingangsbereich als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz angebracht werden, wie Pressesprecher Jakob Daubner mitteilt. Im Eingangsbereich der Regierung von Oberfranken hängt neben der Pforte ein Kreuz.