Das Bundeskabinett hat - auch als Konsequenz aus dem Fall Gustl Mollath - eine Gesetzesänderung beschlossen, die als "Lex Mollath" betrachtet wird. Der Entwurf sieht vor, dass vom Gericht berufene Gutacher künftig in kürzerer Abfolge als bisher beurteilen sollen, ob die Untebringung in einem psychiatrischen Krankenhaus noch gerechtfertigt ist. Außerdem sollen externe Gutachter beauftragt werden. Damit soll verhindert werden, dass immer wieder derselbe Gutachter seine eigene Einschätzung routinemäßig bestätigt.