München (dpa/lby) - Die AfD, die in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bemüht sich seit ihrem erstmaligen Einzug in den Landtag 2018 vergeblich um Sitze im Landtagspräsidium und im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG). Nun befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung mit einer AfD-Klage, und zwar gegen ihre Nicht-Wahl ins PKG in der vergangenen Legislaturperiode. Bei dem Termin am 15. Mai soll erörtert werden, ob damit gegen verfassungsmäßige Rechte der AfD-Fraktion verstoßen worden sei, teilte das höchste bayerische Gericht am Mittwoch mit. Mit einer Entscheidung wird erst einige Zeit nach der mündlichen Verhandlung gerechnet.