Juragruppe Teil der Kunden sollte Wasser ab Mittwoch abkochen

Für Teile des Juragruppen-Netzes gibt es von Mittwoch, 18. Januar, an eine vorsorgliche Abkochempfehlung Foto: picture alliance/dpa/Bernd Weißbrod

Die Juragruppe weist auf das Ende der Chlorung im südlichen Landkreis Bayreuth hin. Ein Teil der Bürger muss jedoch ab Mittwoch das Wasser abkochen.

 
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PEGNITZ. Die Keimbelastung konnte mit beinahe 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit festgestellt werden. „Dieser ist über den Brunnen Bronn erfolgt“, erklärt Hans Hümmer, Geschäfts- und Werkleiter der Juragruppe, in einer Pressemitteilung. Ursächlich sei wohl der Einbau einer Brunnenpumpe im Oktober 2022 gewesen. Die Untersuchung des Sachverhaltes werde nur aufwendig erfolgen können um eventuelle Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Brunnen Scherleithen und Moggendorf konnten in der Zwischenzeit störungsfrei liefern.

Für die Entnahme der Pumpe, Untersuchung des Brunnens und der möglichen Ursache läuft ein Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel Ende Januar/Anfang Februar Klarheit zu erhalten.

Grundsätzlich war das nordwestliche Versorgungsgebiet ab dem Zentralbehälter Adlitz – Bereiche Ahorntal, Waischenfeld, Hollfeld, Plankenfels, Königsfeld, Bamberger Raum und vormalige Köttweinsdorfgruppe – nicht von der Keimbelastung betroffen.

Der Versorgungsbereich, der über den Hochbehälter Hohenmirsberg versorgt wird, weist nach etwa 20 Beprobungen über mehrere Tage, nach Abstellung der Chlorung am 6. Januar keine Keimbelastung mehr auf. Dies bedeutet, für die Wasserbelieferungen mit Lieferungsverträgen nach Auerbach über den Schacht Mühldorf und nach Schnabelwaid über den Schacht Zips, die nicht zum Versorgungsgebiet der Juragruppe gehören, bereits seit 6. Januar keimfreies und nicht mehr gechlortes Wasser beziehen. Für die Stadt Auerbach sei jedoch zu beachten, dass die Versorgung von Weidlwang über das Netz Pegnitz versorgt wird. In diesem Teilbereich ist die Juragruppe erst am gestrigen Montag aus der Desinfektion ausgestiegen.

Seit 16. Dezember wurden auf Anordnung des Gesundheitsamtes im Landratsamt Bayreuth Teile des Trinkwassernetzes der Juragruppe mit einem chlorhaltigen Desinfektionsmittel gereinigt. Ab Freitag, 6. Januar, wurde nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt die Desinfektion des Versorgungsbereiches, der über den Hochbehälter Hohenmirsberg mit Wasser beliefert wird, eingestellt. Die seit 6. Januar bis zum 14. Januar durchgeführten Beprobungen in diesem Versorgungsbereich haben nach Einstellen der Chlordesinfektion laut Hümmer die völlige Keimfreiheit ergeben.

Die Belieferung ohne Desinfektion und ohne Keimbelastung, erfolgt seit dem 6. Januar für folgende Teilbereiche: Im Gebiet der Stadt Pegnitz für die Orte Birklmühle, Bodendorf, Büchenbach, Großkraußmühle, Kaltenthal, Kleinkraußmühle, Körbeldorf, Kosbrunn, Langenreuth, Leups, Lobensteig, Neuhof, Penzenreuth, Pertenhof, Stemmenreuth, Trockau, Troschenreuth und Zips; im Gebiet der Stadt Pottenstein für die Gemeindeteile Hohenmirsberg, Rupprechtshöhe und Vorderkleebach; im Gebiet der Gemeinde Hummeltal für die Gemeindeteile Hinterkleebach und Muthmannsreuth; für die Belieferung der Stadt Auerbach über den Abgabeschacht Mühldorf

Mit Wirkung vom 16. Januar habe die Juragruppe die Aufhebung der Netzchlorungsanordnung des Gesundheitsamtes Bayreuth für das restlich verbliebene Versorgungsgebiet, das noch mit Desinfektionsmaßnahmen belegt war, erhalten. Ab etwa Mittwoch, 18. Januar, werde dann aus allen Abnahmestellen nur noch Trinkwasser ohne Desinfektionsmitteln fließen.

Aus den Erfahrungen anderer Wasserversorger in vergleichbarer Situation und aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamtes sowie hinzugezogener Trinkwasserspezialisten, wurde vorsorglich von Mittwoch, 18. Januar, an eine prophylaktische Abkochempfehlung für das restlich verbliebene Teilnetz angeordnet. Grund für die Abkochempfehlung ist, dass es direkt nach der Beendigung der Chlorung zu einer kurzfristigen Aufkeimung im Verteilnetz kommen könne. . „Deshalb kann ein genauer Zeitpunkt für die Beendigung der Abkochempfehlung leider nicht genannt werden“, so Hans Hümmer. Man gehe jedoch von fünf bis acht Tagen aus. Sollten die bis Samstag, 21. Januar, durchzuführenden Beprobungen den Nachweis der Keimfreiheit erbringen, so könnte am Montag, 23. Januar, diese Abkochempfehlung wieder aufgehoben werden.

Der hiervon betroffene Versorgungsbereich hat folgendes Ausmaß: Im Gebiet der Stadt Pegnitz die Gemeindeteile Rastpark Fränkische Schweiz, Bronn, Buchau, Hainbronn, Heroldsreuth, Hollenberg, Horlach, Lehm, Lüglas, Nemschenreuth, Neudorf, Pegnitz, Reisach, Rosenhof, Willenberg, Willenreuth; im Gebiet der Stadt Pottenstein die Gemeindeteile Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh; die Ortschaft Weidlwang der Stadt Auerbach. red

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