Die Belieferung ohne Desinfektion und ohne Keimbelastung, erfolgt seit dem 6. Januar für folgende Teilbereiche: Im Gebiet der Stadt Pegnitz für die Orte Birklmühle, Bodendorf, Büchenbach, Großkraußmühle, Kaltenthal, Kleinkraußmühle, Körbeldorf, Kosbrunn, Langenreuth, Leups, Lobensteig, Neuhof, Penzenreuth, Pertenhof, Stemmenreuth, Trockau, Troschenreuth und Zips; im Gebiet der Stadt Pottenstein für die Gemeindeteile Hohenmirsberg, Rupprechtshöhe und Vorderkleebach; im Gebiet der Gemeinde Hummeltal für die Gemeindeteile Hinterkleebach und Muthmannsreuth; für die Belieferung der Stadt Auerbach über den Abgabeschacht Mühldorf
Mit Wirkung vom 16. Januar habe die Juragruppe die Aufhebung der Netzchlorungsanordnung des Gesundheitsamtes Bayreuth für das restlich verbliebene Versorgungsgebiet, das noch mit Desinfektionsmaßnahmen belegt war, erhalten. Ab etwa Mittwoch, 18. Januar, werde dann aus allen Abnahmestellen nur noch Trinkwasser ohne Desinfektionsmitteln fließen.
Aus den Erfahrungen anderer Wasserversorger in vergleichbarer Situation und aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamtes sowie hinzugezogener Trinkwasserspezialisten, wurde vorsorglich von Mittwoch, 18. Januar, an eine prophylaktische Abkochempfehlung für das restlich verbliebene Teilnetz angeordnet. Grund für die Abkochempfehlung ist, dass es direkt nach der Beendigung der Chlorung zu einer kurzfristigen Aufkeimung im Verteilnetz kommen könne. . „Deshalb kann ein genauer Zeitpunkt für die Beendigung der Abkochempfehlung leider nicht genannt werden“, so Hans Hümmer. Man gehe jedoch von fünf bis acht Tagen aus. Sollten die bis Samstag, 21. Januar, durchzuführenden Beprobungen den Nachweis der Keimfreiheit erbringen, so könnte am Montag, 23. Januar, diese Abkochempfehlung wieder aufgehoben werden.
Der hiervon betroffene Versorgungsbereich hat folgendes Ausmaß: Im Gebiet der Stadt Pegnitz die Gemeindeteile Rastpark Fränkische Schweiz, Bronn, Buchau, Hainbronn, Heroldsreuth, Hollenberg, Horlach, Lehm, Lüglas, Nemschenreuth, Neudorf, Pegnitz, Reisach, Rosenhof, Willenberg, Willenreuth; im Gebiet der Stadt Pottenstein die Gemeindeteile Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh; die Ortschaft Weidlwang der Stadt Auerbach. red