Jahrmarkt-Verordnung nicht geändert

Degenhardt
An den Pegnitzer Marktsonntagen soll mit Blick auf die Öffnungszeiten vorerst alles so bleiben, wie es ist. ⋌Foto: Archiv/Ralf Münch Foto: red

Eigentlich war die „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Pegnitz aus Anlass der Jahrmärkte“ in der Stadtratssitzung am 16. August neu erlassen worden. Die Gewerkschaft Verdi hatte sich danach bei der Stadt gemeldet. Sie habe das Anhörungsschreiben nicht bekommen. Nun stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. Verdi hatte Bedenken gegen die Verordnung geäußert. Es gebe keinen Nachweis, dass die Besucher an den Markttagen vor allem wegen der Märkte nach Pegnitz kämen (wir berichteten).

 
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Aus diesem Grund hat die Verwaltung am Lichtmessmarkt eine Befragung unter den Besuchern durchgeführt. Von 172 Befragten haben knapp 90 Prozent angekreuzt, dass sie in erster Linie wegen des Marktes nach Pegnitz kämen. Die geöffneten Geschäfte stünden also nicht im Vordergrund. Verdi hatte außerdem angemerkt, dass der Geltungsbereich der Verordnung zu weit gefasst sei und in dem Zusammenhang auf eine Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verwiesen. Demnach muss sich der Geltungsbereich einer Verordnung an dem unmittelbaren Umgriff der Märkte orientieren.

Absprache mit dem Landratsamt

In Absprache mit dem Landratsamt Bayreuth hat die Verwaltung eine angepasste Verordnung entworfen. Nur Geschäfte in unmittelbarer Nähe des Marktes dürften demnach öffnen. Admira- und WIV-Center, Obi, Dänisches Bettenlager und Autohäuser müssten ihre Türen zu lassen. Den Entwurf dieser geänderten Verordnung hat Verdi bekommen. Und sie wieder abgelehnt. Die Begründung: Die Befragung der Lichtmessmarkt-Besucher habe gezeigt, dass der überwiegende Teil davon aus Pegnitz komme. Damit fehle der Nachweis über die überregionale Bedeutung der Märkte. Die Verwaltung hat daraufhin die Rechtsaufsicht kontaktiert. Die wiederum kommt zum Schluss, dass der Verdi‘sche Einwand nicht gelte.

Mehr Leute nach Pegnitz

In den entsprechenden Gerichtsurteilen sei keine Rede von überregionaler Bedeutung. Das Landratsamt hatte keine Einwände gegen den Erlass der Änderungsverordnung. Der Stadtrat allerdings schon. CSU-Fraktionssprecher Manfred Vetterl sprach sich dafür aus: Wenn es schon verkaufsoffene Sonntage gebe, dann für alle Geschäftsleute in Pegnitz. In kleinen Städten sei es möglich, die Stadt komplett einzubeziehen. Werner Mildner (SPD) schlug sich auf Vetterls Seite: „Für uns ist es wichtig, dass noch mehr Leute nach Pegnitz kommen. Das bewirken die Märkte.“

Mehr Geschäfte einbeziehen

Christina Wellhöfer (PEG) sah das genauso: „Je mehr Geschäfte wir einbeziehen können, desto besser.“ Hans Hümmer (FWG) schlug vor: „Wir weisen nur die Kernstadt aus und nicht die Ortschaften (Anm. Alle Geschäftsleute in der Stadt Pegnitz hätten dann die Möglichkeit, an verkaufsoffenen Sonntagen zu öffnen).“ Bürgermeister Uwe Raab regte an, zu warten, bis der geschäftsleitende Beamte Herbert Lauterbach – er hatte sich mit dem Thema beschäftigt – wieder gesund sei.

Stadtrat kann entscheiden

Dazu Vetterl: „Ich muss nicht auf Herbert Lauterbach warten. Ich finde, der Stadtrat kann entscheiden, dass wir die Innenstadt zur Öffnung festlegen.“ Michael Förster (PEG) meinte, er sei anfangs dafür gewesen, den Beschlussvorschlag so umzusetzen. „Nach der Diskussion bin ich aber der Meinung, dass wir das Thema überprüfen sollten zum Wohle aller, die Pegnitz zur Einkaufsstadt machen.“ Am Ende sprachen sich die Stadträte einstimmig gegen den Erlass einer angepassten Verordnung aus. Damit bleibt die bestehende in Kraft.⋌

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