Aus diesem Grund hat die Verwaltung am Lichtmessmarkt eine Befragung unter den Besuchern durchgeführt. Von 172 Befragten haben knapp 90 Prozent angekreuzt, dass sie in erster Linie wegen des Marktes nach Pegnitz kämen. Die geöffneten Geschäfte stünden also nicht im Vordergrund. Verdi hatte außerdem angemerkt, dass der Geltungsbereich der Verordnung zu weit gefasst sei und in dem Zusammenhang auf eine Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verwiesen. Demnach muss sich der Geltungsbereich einer Verordnung an dem unmittelbaren Umgriff der Märkte orientieren.