„Inobhutnahme“ ist eine kurzfristige und vorläufige Notfall-Schutzmaßnahme, um Gefahren von Kindern und Jugendlichen abzuwenden, wenn die Eltern das nicht tun können oder wollen. Das betrifft zum Beispiel Ausreißer, Obdachlose oder Kinder und Jugendliche, denen in der eigenen Familie Gefahr droht. In solchen Fällen können die Jugendämter die Kinder auch gegen den Willen der Eltern nach einer Entscheidung des Jugendrichters aus der Familie nehmen und sicher unterbringen. Auch Kinder und Jugendliche selbst können sich an Jugendämter wenden und um Schutz bitten.