Der Zeuge kannte auch die beiden Angeklagten
In dem seit zwei Monaten andauernden Verfahren ist bisher wenig Substanzielles herausgekommen. Dafür mehren sich die Wunderlichkeiten. Der Zeuge Y. kannte etwa auch die Angeklagte Kh.-B., beide lebten in Ingolstadt. Sie soll einmal versucht haben, so erzählt er, ihn in einem Hotelzimmer zu verführen. Er habe sie zurückgewiesen. Auch hat Y. den weiteren Angeklagten Sheqir K. flüchtig aus Ingolstadt gekannt. Dass Kh.-B. wusste, dass das spätere Opfer die Freundin von Y. ist, dafür gibt es bislang keine Hinweise.
Die Verteidigung versucht, solche seltsamen Dinge auszunutzen, um die Doppelgängerinnen-Theorie infrage zu stellen. Gemäß dieser war Schahraban Kh.-B. die treibende Kraft und der weitere Angeklagte K. der Gehilfe, der Schlächter. Einer der Verteidiger von Kh.-B. fragt den Zeugen auf den Kopf zu: „Haben Sie mit dem Mord zu tun?“ Dieser sagt: „Nein! Ich will von hier weg, Alter!“
Für seine Freundin Khadidja O. hatte Y. nach dem Mord eine Trauerfeier am Tatort veranstaltet. „Das macht man halt“, sagt er. „Ich war fertig, ich hab mein Gebet gemacht.“ Jetzt ist er wegen Depressionen und Suizidgedanken in Behandlung. Die Verteidigung von Kh.-B. bezweifelt, dass er momentan überhaupt fähig ist zu einer sinnvollen Aussage. Sie will das psychiatrisch begutachten lassen.