Strafrichter Julius Kolb hatte nun einen Fall zu verhandeln, den man unter diese Kategorie einordnen kann. Und der eine sehr interessante juristische Komponente hatte: Nämlich die Erkenntnis, dass die Glut einer Zigarette durchaus geeignet sein kann, jemanden so zu verletzen, dass der andere wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden kann.