Strafrichter Julius Kolb hatte nun einen Fall zu verhandeln, den man unter diese Kategorie einordnen kann. Und der eine sehr interessante juristische Komponente hatte: Nämlich die Erkenntnis, dass die Glut einer Zigarette durchaus geeignet sein kann, jemanden so zu verletzen, dass der andere wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden kann.
"In Zigarette gelangt" Hitziger Streit endet mit Brandwunde
Von Manfred Scherer 30.01.2020 - 06:30 Uhr