Bayreuth/Fichtelberg - Der Prozess gegen den Mann war ein Sicherungsverfahren, in dem es nur darum ging, ob der Greis aufgrund seines Gesundheitszustands in der Psychiatrie untergebracht werden muss – zu seinem Schutz und zum Schutz der Allgemeinheit vor weiteren möglichen Taten.
„In seiner eigenen Welt“ Gericht ordnet Unterbringung des greisen Messerstechers an
Manfred Scherer 22.02.2021 - 16:04 Uhr