Der Grund: Für die zwei drogenkranken Angeklagten ordnete die Strafkammer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an und legte die Dauer der Therapie auf die höchstmögliche Zeit von zwei Jahren fest. „Das kann für sie eine Chance sein. Das kann für sie ein neues Leben bedeuten. Aber sie müssen es wollen, künftig drogenfrei zu leben“, sagte der Vorsitzende Dirmeier in der Urteilsbegründung.