Immer mehr Asylverfahren

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Thomas Boese vor den Akten im Verwaltungsgericht. Foto: Andreas Harbach Foto: red

So kann sich die Lage ändern: Um das Jahr 2008 ging man beim Verwaltungsgericht Bayreuth davon aus, dass Asylverfahren bald keine große Rolle mehr spielen werde, da immer weniger Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Doch seit 2015 ist alles anders. Die Zahl der Asylverfahren erreicht seither jährlich neue Rekordwerte. Und bringt die Richter und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts an die Belastungsgrenze. Zeitlich, räumlich und mental.

 
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„Zu Beginn des Jahrtausends habe ich gedacht, das Thema ist durch,“ sagt Thomas Boese, Präsident des Verwaltungsgerichts Bayreuth. Jetzt steht er vor einem Berg von Akten, der wächst und wächst. Die Zahl der Asylbewerber, die gegen ihre Abschiebung klagen, steigt insbesondere seit 2015 stark an. Der Blick in die Statistik zeigt, dass die Eingangszahl der Asylverfahren im Jahr 2008 mit 99 Fällen den Tiefststand erreicht hatte. Danach zeigt die Kurve erst langsam, dann drastisch nach oben.

Im Jahr 2015 hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth 1073 Asylverfahren zu bearbeiten, 2016 waren es 2090. Und in diesem Jahr bis Dienstag dieser Woche sind schon 3812 Anträge eingegangen. Was „eine starke Belastung darstellt, auch im nicht-richterlichen Bereich“, wie Boese sagt. Derzeit arbeiten in dem historischen Gebäude an der Friedrichstraße 22 Richter und 25 weitere Angestellte, etwa im Schreibdienst oder der Verwaltung.

Fünf Container

Die Raumnot ist dabei nur ein Teil des Problems. Doch sie lässt sich am leichtesten bewältigen. Derzeit behilft man sich mit fünf Containern – im offiziellen Sprachgebrauch heißen sie „mobile Büroräume“ – , die hinter dem Hauptgebäude aufgestellt wurden und Arbeitsplätze für einen Teil der Richter enthalten. Mit den fünf Containern ist es aber bei weitem nicht getan. Boese rechnet damit, dass es künftig bis zu zwölf werden könnten.

Weitaus heftiger schlägt indes die zeitliche Arbeitsbelastung zu Buche. Zwar ist das Verwaltungsgericht angesichts der Antragsflut erst im Juni mit einer sechsten Kammer, zu der eine Vorsitzende, zwei Vollzeit-Berufsrichter und eine Teilzeit-Berufsrichterin zählen, aufgestockt worden, doch laut dem Präsidenten reicht dies nicht aus. Boese rechnet denn auch in Kürze mit der Genehmigung weiterer Richterstellen.

Fälle werden komplizierter

Was die Sache überdies erschwert: Die zu verhandelnden Fälle werden komplizierter. Hatte das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr zu einem Großteil Anträge von Asylbewerbern aus dem Kosovo zu entscheiden, bei denen die Rechtslage vergleichsweise klar war, so nimmt nun die Anzahl weitaus komplexerer Fälle stark zu. Was zur Folge haben dürfte, dass viele Verfahren wesentlich länger dauern werden als bisher.

Derzeit liegt die Laufzeit für ein asylrechtliches Hauptsacheverfahren in Bayreuth bei dreieinhalb Monaten. Eilverfahren können auch innerhalb von zwei bis drei Wochen abgeschlossen werden. Komplizierte Fälle können sich aber auch jetzt schon bis zu einem Jahr und länger hinziehen.

Und Boese fürchtet, dass die Verfahren in dieser Kategorie zunehmen werden. Was daran liegt, dass immer mehr Anträge von Asylsuchenden eingehen, die aus Ländern kommen, in die sie nicht ohne weiteres oder auch überhaupt nicht abgeschoben werden können.

Von Januar bis Juli 2017 sieht die Rangliste so aus: An der Spitze stehen 616 eingegangene Asylverfahren von Flüchtlingen aus Afghanistan, 290 aus dem Herkunftsland Eritrea, 279 aus Äthiopien, 271 aus der russischen Föderation, 260 aus dem Iran und jeweils 232 aus dem Irak und dem Senegal.

Politisch verfolgt?

Das stellt insbesondere Michael Lorenz, Richter am Verwaltungsgericht, vor große Herausforderungen. Denn es gilt zu prüfen, ob dem Antragsteller im Falle seiner Abschiebung Gefahr für Leib und Leben droht. Handelt es sich wirklich um einen politisch Verfolgten?

Bei der Art der Befragung muss berücksichtigt werden, ob es sich beim Gegenüber um einen Analphabeten handelt oder um einen Akademiker. Lorenz und seine Kollegen müssen vor den Verhandlungen intensiv in diversen Datenbanken recherchieren und sich ein Bild von der Lage in dem jeweiligen Land machen.

Besonders viel Fingerspitzengefühl ist von den Richtern gefragt, wenn ein Asylsuchender angibt, zum christlichen Glauben konvertiert zu sein. Hier gilt es in jedem einzelnen Fall zu prüfen: Liegt wirklich eine innerlich identitätsprägende Konversion vor oder handelt es sich um asyltaktische Motive? Der Richter muss den Gründen für den Glaubenswechsel auf den Grund gehen.

Überdies muss er überprüfen, ob der Asylsuchende seinen Glauben in seinem Heimatland ausleben darf oder ob er deswegen vom Staat verfolgt werden würde. „Das krieg ich nicht in zwei Stunden raus“, sagt Lorenz. Nur mit intensiver Vorbereitung kann hier guten Gewissens ein Urteil gesprochen werden. Ein Urteil, das derjenige, der es fällt, auch nicht so ohne weiteres von sich abschütteln kann.

Rund ein Jahr dauert es, bis der Anstieg der Flüchtlingszahlen beim Verwaltungsgericht in Form von Asylverfahren seinen Niederschlag findet. Insofern besteht Hoffnung, dass der Aktenberg in dem altehrwürdigen Haus an der Friedrichstraße ab 2018 angesichts zurückgegangener Flüchtlingszahlen allmählich wieder kleiner werden dürfte.

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