Landratsamts-Pressesprecher Walter Brucker nimmt zu der Behauptung Hechts Stellung: „Dem Landratsamt liegt nach wie vor keine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde Immenreuth beziehungsweise des zweiten Bürgermeisters vor. Das Landratsamt ist bis heute nicht schriftlich um eine dienstaufsichtliche Prüfung von Vorgängen in Zusammenhang mit Herrn Bürgermeister Lorenz gebeten worden. Solange dem Landratsamt kein solches Schreiben mit entsprechenden Unterlagen vorgelegt wird, kann auch noch keine kommunalaufsichtliche Prüfung stattfinden.“