Bayerns Gastwirte wollen sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass sie auch weiterhin nur mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent belegt werden. Dies bekräftigte Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer, Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) im Gespräch mit unserer Zeitung. Hintergrund: Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur sieben statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Damit sollten die Wirte in der Corona-Krise unterstützt werden. Im Moment ist die Umsatzsteuersenkung befristet bis Ende 2023. Deutschlandweit verlangen die Interessenverbände der Gastronomen, dass diese Regelung unbefristet fortgeführt wird. Bei einem Auslaufen wachse der Kostendruck sprungartig um zwölf Prozent an, argumentiert Geppert. Weitergeben könnten dies nur die wenigsten Gastronomen, denn „es führen ja nicht alle noble Wellness-Hotels“.