Die Justizminister haben sich bei ihrer Konferenz im pfälzischen Deidesheim für die Strafbarkeit illegaler Autorennen ausgesprochen.
Der Bundestag wird den Gesetzentwurf der Länderkammer voraussichtlich in der kommenden Woche beschließen. Bisher werden die Teilnehmer illegaler Straßenrennen mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, die Veranstalter mit einer Strafzahlung in Höhe von 500 Euro.
Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass illegale Straßenrennen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat heraufgestuft werden.
Veranstalter und an den Rennen beteiligte Raser sollen demnach künftig mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft belegt werden. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, sollen bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich sein.
Durch die Heraufstufung zur Straftat wird es dem Entwurf zufolge zudem möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen.
In den vergangenen Jahren hatten wiederholt Unfälle mit Todesopfern und Schwerverletzten bei illegalen Straßenrennen für Entsetzen gesorgt. Erst am vergangenen Freitag wurde in Mönchengladbach ein 38-jähriger Fußgänger überfahren und tödlich verletzt.