Die gesetzlich bestimmte Pflichtmitgliedschaft und die Beitragspflicht seien "nicht zu beanstanden", weil die Kammern "legitime öffentliche Aufgaben" erfüllten, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das Gericht forderte zugleich den Schutz von Minderheitenpositionen unter den Mitgliedern ein.