Auch der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil rät: "Wer einen Hund oder ein anderes Tier in Not beispielsweise in einem Auto bemerkt, der sollte umgehend die Polizei rufen."
Gesetzliche Regelung
Die Scheibe sollte man nur im äußersten Notfall einschlagen, so der Experte. Vorher müsse man immer einen Notruf absetzen und nachweislich nach dem Fahrzeughalter suchen, in dem man ihn zum Beispiel auf dem Parkplatz ausrufen lasse. Wenn Lebensgefahr bestehe, sollte der Hund in letzter Konsequenz gewaltsam aus dem Auto befreit werden. Der Rechtsanwalt rät, dies gemeinsam mit Zeugen zu tun. Wer einen Hund oder ein anderes Tier dadurch vor dem drohenden Hitzetod rette, sei rechtlich auf der sicheren Seite. Denn das Strafgesetzbuch rechtfertige in Paragraf 34, eine Gefahr auf „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ mit angemessenen Mitteln abzuwehren. Darunter fielen auch Tiere, so der Experte für Tierrecht.