Hof/Marktredwitz - Am Ende der seit 27. August laufenden Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Brandstifter von Oberredwitz (wir berichteten) sind von ursprünglich 24 dem Angeklagten zur Last gelegten Taten nur noch die vier schwerwiegendsten übrig. Alle anderen Vorwürfe hat das Gericht auf Antrag von Oberstaatsanwalt Armin Zuber eingestellt, weil die zu erwartenden Strafen bei der Bildung einer Gesamtstrafe nicht mehr ins Gewicht fallen würden. So muss die Schwurgerichtskammer also noch die Schuldfrage klären für einen Brand aus der ersten Serie am frühen Morgen des 21. April 2018 und drei Brände aus der zweiten Serie am 14. Mai 2018.