Höchststrafe für Kindermörder Silvio S.

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Silvio S. muss für den grausigen Tod des sechsjährigen Elias und des vierjährigen Mohamed sehr lange ins Gefängnis. Außerdem ist der Kindermörder zu einem Schmerzensgeld verurteilt, das einem Toten zusteht.

 
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Potsdam (dpa) - Der Kindermörder Silvio S. ist zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam verhängte am Dienstag lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Freilassung des 33-Jährigen später erschwert. Für das Gericht steht fest, dass der Brandenburger die kleinen Jungen Elias und Mohamed umbrachte.

An den Angeklagten gewandt sagte der Vorsitzende Richter: „Sie haben sie entführt, der Freiheit beraubt, sexuell missbraucht und in der Absicht getötet, ihre Taten zu verdecken.“ Der Missbrauch sei besonders rücksichtlos gewesen. „Sie haben die beiden Kinder im wahrsten Sinne des Wortes ihrer Unschuld beraubt.“ Der Richter sprach in der dreistündigen Urteilsbegründung von „unbegreiflichen“ Straftaten. Die Kammer habe daher eine „äußerst harte Strafe“ verhängen müssen.

Nach Feststellung des Gerichts missbrauchte der Wachmann die zwei Kinder, weil er zu schüchtern war, etwas mit einer Frau anzufangen, sich aber Nähe und Sex wünschte. Aus Angst vor Entdeckung habe er „zwei Menschenleben ausgelöscht“.

Die Kammer hält Silvio S. nicht für pädophil und folgt damit einem Gerichtspsychiater. „Was hier stattgefunden hat, war sexuelle Bedürfnisbefriedigung. Sie haben zwei Jungen als Opfer gewählt, weil von hilflosen Kindern, die Ihnen körperlich völlig unterlegen waren, aus Ihrer Sicht keine Gegenwehr zu erwarten war. Mit dieser Art des sexuellen Befriedigung sind Sie einfach über Grenzen gegangen.“

Der Wachmann hatte den sechsjährigen Elias laut Urteil im Juli 2015 im Wohnblock seiner Eltern in Potsdam in sein Auto gelockt. Den vierjährigen Mohamed habe der 33-Jährige vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales im Oktober 2015 angesprochen und mitgenommen. Mitten in der Urteilsverkündung kam es zu einem Zwischenfall. Die Mutter von Mohamed stand während der Schilderung der Todesumstände ihres Kindes plötzlich auf und begann, den Angeklagten zu beschimpfen. Ihrem Anwalt zufolge hatte sie erstmals alle Details gehört.

Der Angeklagte hatte bei der Polizei Entführung, Missbrauch und Tötung von Mohamed zugegeben, zu Elias aber kaum etwas gesagt. Im Mordprozess hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen und sich erst ganz am Ende mit einer kurzen Erklärung an die Hinterbliebenen gewandt. „Es gibt kein Wort auf der Welt, das beschreiben könnte, wie leid es mir tut.“

Damit bleiben viele Fragen offen. Besonders zu den letzten Stunden von Elias hatte sich das Gericht Aufklärung erhofft. Die Kammer verzichtete auf Sicherungsverwahrung, weil bei Silvio S. ein Hang zu weiteren Straftaten nicht zu beweisen sei. Der Mann muss laut Urteil 40 000 Euro Schmerzensgeld zahlen, die Mohamed zustünden und seine Eltern nun erbten. Das hatte der Anwalt der Nebenklage beantragt.

Der 33-Jährige war Ende Oktober festgenommen worden. Die Mutter des Angeklagten hatte ihren Sohn auf Bildern von einer Überwachungskamera erkannt. Der Verteidiger von Silvio S. sagte, sein Mandant sei „berührt“ vom Urteil. Ob er die Entscheidung anfechten werde, stehe noch nicht fest. Die Verteidiger hatten sich gegen besondere Schwere der Schuld ausgesprochen. Sie seien dennoch „teilweise“ zufrieden.

dpa

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