Der Bundesanzeiger ist ein amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan und wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Unternehmen, die in in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren Bilanzsummen über 65 Millionen Euro vorweisen, Umsatzerlöse über 130 Millionen Euro erwirtschaften oder durchschnittlich mehr als 5000 Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse und Bilanzen im Bundesanzeiger offen zu legen. Die Geschäftsberichte sind dann für jedermann frei und kostenlos einsehbar.