Ich habe ein Erinnerungsschreiben erhalten, obwohl ich meine Unterlagen bereits abgegeben habe. Warum?
Da die Erinnerungsschreiben vom Finanzamt maschinell erstellt werden, kann es sein, dass eine bereits abgegebene Erklärung nicht mehr berücksichtigt wurde. Das Datum, bis zu dem eingegangene Erklärungen von der Behörde registriert wurden, ist im Erinnerungsschreiben zu finden. Wurde die Erklärung nach diesem Datum eingereicht, muss der Grundstücksbesitzer nicht handeln. Insbesondere in diesen Fällen kann es zu einer Erinnerung trotz eingereichter Unterlagen kommen:
- Die Grundsteuererklärung konnte nicht richtig zugeordnet werden (z. B. weil darin ein falsches Aktenzeichen angegeben wurde oder weil Grundsteuererklärungen für mehrere Objekte unter demselben Aktenzeichen abgegeben wurden),
- Es wurde ein falscher Zeitpunkt angegeben (z. B. Stichtag 1. Januar 2023 statt richtigerweise 1. Januar 2022).
In solchen Fällen sollte die Erklärung noch einmal überprüft werden. Falls nötig, sollte die Erklärung bearbeitet und erneut abgegeben werden. Hat man das Gefühl, ein Erinnerungsschreiben zu Unrecht erhalten zu haben, kann man sich an die Hotline unter der Telefonnummer 089- 3070 0077 wenden.
Wie geht es nach Abgabe der Grundsteuererklärung weiter?
Nach Eingang der Grundsteuererklärung prüft das Finanzamt die Angaben und verschickt im Anschluss zwei Bescheide. Zu diesem Zeitpunkt muss der Grundstückseigentümer noch nichts bezahlen. Zunächst berechnen die Städte und Gemeinden anhand der neuen Daten die Hebesätze und versendet im Anschluss die Grundsteuerbescheide.
Erst daraus lässt sich die Höhe der ab dem 1. Januar 2025 von Grundstücksbesitzern zu zahlenden Grundsteuer ablesen.