Überall auf der Welt wird in Cafés und Hotels und anderen Orten freies, offenes WLAN angeboten. In Deutschland galt bisher die sogenannte Störerhaftung, das heißt die Gewerbetreibende waren verantwortlich, wenn jemand über ihr WLAN illegale Downloads machte. Eine Gerichtseinschätzung vom Mittwoch geht nun davon aus: Die Geschäfte sollten nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften müssen. Geklagt hatte ein Mitglied der Piraten-Partei aus München.