Gesetzesänderung Reihenfolge von Vornamen kann getauscht werden

red
Symbolfoto: Oliver Berg/dpa Quelle: Unbekannt

BERLIN. Heute - am 1. November - tritt ein neues Gesetz in Kraft. Wer zwei Vornamen hat, kann jetzt die Reihenfolge tauschen lassen. Aber es gibt Ausnahmefälle, in denen das nicht geht.

 
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Aus Peter Franz kann jetzt Franz Peter werden. Wenn derjenige, der so heißt, das wünscht. Anna Maria? Kein Problem. Wenn sie es wünscht, kann sie ab dem 1. November 2018 ihren Namen in Maria Anna ändern lassen.

Viele Deutsche haben zwei Vornamen und verwenden als Rufnamen jenen, der an zweiter Stelle im Personalausweis eingetragen ist. Sie unterschreiben damit und füllen mit dem zweiten Namen Dokumente aus. Doch das führt oftmals zu Problemen, zum Beispiel bei Behördengängen oder bei der Buchung von Flügen. Im Prinzip jedes mal, wenn der Ausweis vorzulegen ist und automatisch der erste Vorname übernommen wird.

Mit Bindestrich geht's nicht

Hier sorgt ein neues Gesetz nun für Abhilfe. Wer die Reihenfolge seiner Vornamen tauschen will, kann dies nun tun. Dazu ist ein Gang aufs Standesamt notwendig, das den Eintrag in den Ausweispapieren ändert. Das kostet eine Gebühr. Und wer seinen Namen ändern lassen will, sollte sich vorher am besten telefonisch bei der zuständigen Behörde erkundigen, was alles mitzubringen ist.

In einem Fall ist der Tausch der Namensreihenfolge nicht möglich. Und zwar dann, wenn die Namen mit Bindestrich verbunden sind. Denn dann gilt das gesetzlich als ein Name. Aus Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird also niemals Walter-Frank Steinmeier.

Mit Material von dpa