Gemeinde Tröstau Ein nicht überall gern gesehener Nachbar

Der Biber ist im Fichtelgebirge inzwischen fast flächendeckend verbreitet. Foto: dpa/Press Association/Ben Birchall

Im Tröstauer Gemeindegebiet gibt es einige Biber in nächster Nähe zum Menschen. Biberberater und UNB versuchen nun, zu vermitteln.

 
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Selbstverständlich wollen die Einwohner von Tröstau und den Ortsteilen wissen, was der Biber im Gemeindegebiet so alles anstellt. Entsprechend groß ist das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der jüngsten Gemeinderatssitzung gewesen. Denn da informierten Lisa Reiprich von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und Biberberater Andreas Hofmann den Gemeinderat über die „aktuelle Bibersituation“ in Tröstau.

Ein Exemplar steht dabei im Bereich Vierst und Kühlgrün besonders im Fokus und macht einem 80-jährigen Teichbesitzer zu schaffen. „Der Mann ist am Ende seiner Kräfte“, schickte Bürgermeister Rainer Klein vorweg. „Er sieht es nicht als Lebensinhalt, dem Biber ständig hinterherzuräumen.“

Streng geschützt

Den zugespielten Ball nahm Biberberater Hofmann gerne auf, um „Verständnis für den Biber zu wecken“. Dazu erklärte der Experte zunächst die Eckdaten des zweitgrößten Nagetiers der Welt. Hofmann machte aber auch darauf aufmerksam, dass der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine besonders und streng geschützte Art sei. Als Folge dieses Schutzstatus gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote. Auch der Lebensraum des Nagers samt Burgen und Dämmen stehe unter besonderem Schutz.

Lisa Reiprich erklärte die bayernweiten Richtlinien des Bibermanagements. Die fast flächendeckende Wiederansiedlung des Bibers habe zur Folge, dass erhebliche Nutzungskonflikte und Sachschäden auftreten können. In diesem Fall könnten sich Betroffene an die UNB im Landratsamt wenden. Ein Anruf genüge, und UNB und Biberberater würden sich bei einem Ortstermin einen Überblick schaffen. Dabei würden Daten gesammelt, die Revierabgrenzung ermittelt und eruiert, ob das betroffene Areal in einem FFH- oder Naturschutzgebiet liege.

Wirksame Lösung

Zur Prävention gebe es verschiedene Fördermöglichkeiten, etwa für den Einbau von Drainagen oder die Umwandlung von Acker- in Grünland. Mit dem Einbau von Dammdrainagen sei in Tröstau bereits der Fußballplatz vor Überschwemmungen gesichert worden. Das Wasser werde nun wieder in den Grötschenbach umgeleitet.

Eine ebenso einfache wie wirksame Lösung sei das Installieren von Elektrozäunen, wie Reiprich an einem Beispiel eines Teiches in Reichenbach in der Nachbargemeinde Nagel aufzeigte. In den Teichen selbst könnten Mönchssicherungen angebracht werden. Dies sei bereits in einem Weiher aus dem Golfplatz Fahrenbach erfolgreich erprobt worden.

Kleinmaßnahmen wie Dammdrainagen seien bis 5000 Euro förderfähig. Die Mittel würden durch die UNB bereitgestellt und von der Regierung von Oberfranken refinanziert. Über das Vertragsabschlussprogramm könnten die Brachlegung von Wiesen mit 350 Euro pro Hektar im Jahr und der Nutzungsverzicht bei Teichen mit 720 Euro pro Hektar im Jahr unterstützt werden. Elektrozäune seien mit 5000 Euro förderfähig. Dies übernehme nicht die Kreisverwaltungsbehörde, sondern zur Akzeptanzsteigerung die UNB.

Nur mit Zustimmung

„Dämme zu entfernen, ist nur bei akuter Gefahr möglich“, erklärte Reiprich. Dies betreffe beispielsweise Straßenunterführungen, Kläranlagen und Wohngebäude. Dies sei allerdings nur mit der Zustimmung der UNB möglich, und auch nur, wenn keine Biberburgen betroffen sind. Beim Ankauf betroffener Flächen durch das Landratsamt sei eine Förderung bis 90 Prozent möglich.

Da ein Umsiedeln des Bibers schwierig sei, bleibe als letzte Möglichkeit die Entnahme, dass heißt die Tötung der Nager. Dies sei nur in der Zeit von 1. September bis 15. März möglich und nach der Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten möglich. Zu den Ausnahmen gehörten hier die Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, wenn die Gesundheit des Menschen in Gefahr ist sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.

Biber in Kläranlage

Hier hatte die Referentin glich zwei Beispiele aus Nagel parat. Dort sei ein Biber an der Kläranlage entnommen worden. Dies sei auch bei Triebwerkskanälen, Wasserkraftanlagen und Hochwasserschutzanlagen erlaubt. Bei Mühlbühl habe sich eine ganze Biberfamilie in ein Wohngebiet „verirrt“. Dort habe eine akute Gefahr der Unterminierung von Häusern gedroht.

Für Ausgleichszahlungen sorge ein Fördertopf in Bayern. Ausgleichsfähig seien land-, forst- und fischwirtschaftliche Schäden. Allerdings müssten diese Schäden binnen einer Woche bei den entsprechenden Behörden gemeldet werden. „Je früher der Nachweis, umso höher die Chance auf ein bisschen Entschädigung“, sagte Reiprich. Und im Falle des 80-jährigen Teichbesitzers will Bürgermeister Klein zwischen dem Betroffenen sowie der UNB und dem Biberberater vermitteln.

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