Für die Eltern des toten Jungen war der Freispruch ein Schock
Wäre die Spanplatte, unter der der Junge erstickte, vorschriftsmäßig verschraubt gewesen, hätte das Unglück nie geschehenen können, betonte der Gutachter. Doch die Ermittlungen zu den Betten waren ins Leere gelaufen, weil die Justiz niemandem eine konkrete Verantwortung für die Fehler nachweisen konnte. Immerhin wurden Betten dieses Typs anschließend bundesweit mit einer soliden Verschraubung nachgerüstet.
Auch bei den beiden 38 und 27 Jahre alten Tagesmütter sah das Schöffengericht letztlich keinen Pflichtverstoß. Es habe keine Vorschrift gegeben, dass ein Erzieher während der Mittagspause im Raum der Kinder sein muss, betonte der Vorsitzende Richter. Auch davon, dass das Kita-Bett eines namhaften Herstellers zur tödlichen Gefahr für den Jungen werden konnte, hätten die Frauen nicht ausgehen müssen. Die beiden trügen letztlich keine juristische Schuld am Tod des Jungen, sagte Lucks.
Die Staatsanwältin hatte das zuvor in ihrem Plädoyer völlig anders gesehen und eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung für die beiden Frauen gefordert. Sie hätten grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage kündigte bereits Rechtsmittel an, die Staatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht.
Für die Eltern des toten Jungen war der Freispruch ein Schock. Nachdem die Mutter des Jungen auf eine Tagesmutter losgegangen war, saßen sie und ihr Mann weinend im Gerichtsflur. Ihr Anwalt sagte, seine Mandanten seien von ihren Gefühlen überwältigt worden. Ihr Ausraster im Gerichtssaal wird für sie wohl keine juristischen Folgen haben.