Schon 2015 hatte es zwei Bewerber für den Dönerstand gegeben. Einer der Bewerber machte dann einen Rückzieher. Doch dieses Jahr ging es ins Treffen und schließlich vor das Verwaltungsgericht. Es hatte zwei Bewerber für ein gleichartiges Fahrgeschäft gegegen, und der Abgewiesene zog vor Gericht. Eine Zulassung zum diesjährigen Wiesenfest war wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich. Aber hätte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth verloren, hätte eine Schadensersatzzahlung im Raum gestanden. Das Verwaltungsgericht hatte der Stadt recht gegeben, ihr aber als Hausaufgabe mitgegeben, die Zulassungskriterien noch genauer und transparenter zu fassen, um in Zukunft rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.