Gefrees: Streit ums Wiesenfest

Von Andreas Gewinner
Tolle Tage in Gefrees: Das Wiesenfest ist beliebt bei den Gästen wie bei den Schaustellern. Doch einer von ihnen zog nun vor Gericht. Foto: Archiv/Harald Judas Foto: red

Das gab es noch nie in der langen Geschichte des Gefreeser Wiesenfestes: Erstmals hatte ein Schausteller versucht, sich in den Vergnügungspark reinzuklagen, nachdem die Stadt einem anderen Bewerber den Zuschlag gegeben hatte. Vor Gericht kam die Stadt mit einem blauen Auge davon.

 
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Schon 2015 hatte es zwei Bewerber für den Dönerstand gegeben. Einer der Bewerber machte dann einen Rückzieher. Doch dieses Jahr ging es ins Treffen und schließlich vor das Verwaltungsgericht. Es hatte zwei Bewerber für ein gleichartiges Fahrgeschäft gegegen, und der Abgewiesene zog vor Gericht. Eine Zulassung zum diesjährigen Wiesenfest war wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich. Aber hätte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth verloren, hätte eine Schadensersatzzahlung im Raum gestanden. Das Verwaltungsgericht hatte der Stadt recht gegeben, ihr aber als Hausaufgabe mitgegeben, die Zulassungskriterien noch genauer und transparenter zu fassen, um in Zukunft rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Deswegen musste der Hauptausschuss des Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung ein mit Hilfe von Rechtsanwälten eilig gezimmertes elfseitiges Zulassungskonzept beschließen. Denn die Vorbereitungen für das Wiesenfest 2017 sind bereits in vollem Gange, "und wir werden wohl auch 2017 wieder mehrere Bewerber haben", so Bürgermeister Harald Schlegel: "Wir wissen, dass das Gefreeser Wiesenfest bei den Schaustellern sehr beliebt ist".

Zu den Dingen, die nun geregelt sind, gehört die Art der Veröffentlichung der Ausschreibung, so dass der Eindruck vermieden wird, die Teilnahme wird unter der Hand vergeben. Auch die Auswahlkriterien sind nun bis ins Detail geregelt. Neben Dingen wie Sicherheit, Versicherungsschutz und Zuverlässigkeit in der Vergangenheit werden Aspekte wie lokaler Bezug und Attraktivität mit Punkten bewertet. Gibt es Punktgleichheit zwischen zwei Bewerbern, entscheidet die Attraktivität. Gibt es dann immer noch keinen Favoriten, entscheidet das Los.

Klar geregelt ist nun auch, dass Dinge wie der Glückshafen der örtlichen Rotkreuzbereitschaft keiner Ausschreibung unterliegen. Dass die Bar von einem örtlichen Verein ausgerichtet wird. Und das der sonstige Getränkeverkauf allein der Stadt obliegt.

Damit ist sichergestellt, dass die nächsten fünf tollen Tage von Gefrees nicht wieder vor Gericht landen.

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