Fußball Gericht bestätigt Stadionverbot gegen Ultra des FC Augsburg

Ultras des FC Augsburg zünden Pyrotechnik im Gästeblock. Foto: Christopher Neundorf/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa/Archivbild

Schon Ende Februar hatte die Stadt ein Stadionverbot gegen einen Fan des FC Augsburg verhängt. Dieses bestätigt der Verwaltungsgerichtshof nun - und liefert dafür mehrere Gründe.

 
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München (dpa/lby) - Ein von der Stadt ausgesprochenes Stadionverbot gegen einen Anhänger des FC Augsburg ist nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) rechtmäßig. Demnach darf das Mitglied der Ultraszene des Fußball-Bundesligisten bei Heimspielen weiter nicht ins FCA-Stadion und muss sich bei Auswärtsspielen bei der Polizei melden - um sicherzustellen, dass er die Reise dorthin nicht antritt. Dies teilte der BayVGH am Dienstagmorgen mit.

Die Stadt Augsburg hatte das Stadionverbot bereits Ende Februar ausgesprochen. Der Fan aber reichte einen Eilantrag gegen die Maßnahmen beim Verwaltungsgericht ein und hatte zunächst Erfolg. Daraufhin legte die Stadt Beschwerde beim BayVGH ein, dieser bestätigte nun das Stadionverbot sowie die Meldepflicht und betrachtete beides als rechtmäßig.

Laut des Verwaltungsgerichtshofes gehe von dem Mitglied der Ultragruppierung "Legio Augusta" eine "konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" aus. Die Stadt hatte unter anderem mit polizeilichen Unterlagen dokumentiert, dass der Fan in den vergangenen eineinhalb Jahren "dreimal in Auseinandersetzungen mit erheblicher Gewalt gegen Personen verwickelt gewesen" sei. 

Der Beschluss des BayVGH ist unanfechtbar. Neben dem Stadionverbot darf der Anhänger außerdem vier Stunden vor bis drei Stunden nach Spielende Teile der Augsburger Innenstadt nicht betreten. Auch die Meldepflicht für Auswärtsspiele gilt weiter.

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