München (dpa/lby) - Ein von der Stadt ausgesprochenes Stadionverbot gegen einen Anhänger des FC Augsburg ist nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) rechtmäßig. Demnach darf das Mitglied der Ultraszene des Fußball-Bundesligisten bei Heimspielen weiter nicht ins FCA-Stadion und muss sich bei Auswärtsspielen bei der Polizei melden - um sicherzustellen, dass er die Reise dorthin nicht antritt. Dies teilte der BayVGH am Dienstagmorgen mit.