Ein Haftbefehl von einem Monat Gefängnis lag gegen einen in Weiden lebenden Mann vor, den Schleierfahnder der Hofer Verkehrspolizei auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald kontrollierten. Der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden war aber gegen Zahlung von 1200 Euro abwendbar. Die Summe hatte der 31-Jährige griffbereit bei sich, so dass ihm die Haft erspart blieb.