Für die Infizierung mit HIV muss ein Mann seiner früheren Partnerin 115.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Zivilkammer des Münchner Landgerichts sprach der infizierten Frau ferner Ersatz aller Folgeschäden zu. Dem Urteil zufolge hatte sich das Paar im Jahr 2012 kennengelernt und dreimal miteinander ungeschützt Sex, wobei die an einer Kondom-Allergie leidende Frau auf einem vorherigen AIDS-Test bestand. Bei Vorlage eines Untersuchungsberichts seines Urologen habe der Mann verschwiegen, dass er sich auf HIV nicht hatte testen lassen.