Mitnichten. Hier liegt lediglich der Unterschied zwischen dem Wert von Alkohol im Blut und in der Atemluft vor. Dazu muss man wissen: Der Gesetzgeber hat für beide Messmethoden Grenzwerte festgelegt. Das lästige Umrechnen erübrigt sich, so der Tüv Süd auf seinen Internet-Seiten. Sofern die Polizeibeamten mit neuen Präzisionsgeräten zur Messung der Atemalkoholkonzentration (AAK) ausgerüstet sind, kann dieser Messwert direkt verwendet werden, ohne dass noch eine Blutentnahme angeordnet werden muss. Der Wert von AAK mal zwei genommen entspricht ziemlich exakt dem Wert von Promille im Blut.